INTENSIVPFLEGE UND BEATMUNGSPFELGE IST VERTRAUENSSACHE
Wir überwachen und unterstützen den Intensivpflegebedürftigen und können im Notfall sofort reagieren.
Auf unsere jahrzehntelange Berufserfahrung in der Pflege können Sie sich verlassen.
- Intensiv- und Schwerstpflege
- Häusliche Intensivpflege und Heimbeatmung
- Grundpflege nach § XI (z.B. Waschen, Kleiden, Ernähren, Mobilisieren, Lagern)
- Behandlungspflege nach § V (z.B. Injektionen, Wundverbände, Medikamentengabe)
- PEG-, Port-, Trachealkanülen-Versorgung
- Prophylaxen (z.B. Dekubitus, Kontraktur, Pneumonie, Sturz)
- Weaning in Zusammenarbeit mit Lungenfachärzten und der behandelnden Klinik
- Intensivmedizinische Überwachung der Vital- und Beatmungsparameter
- spezielle Krankenbeobachtung
- umfassende soziale Beratung
- Unterstützung bei der Alltagsgestaltung (Freizeit- und Urlaubsgestaltung)
- Organisation von Pflegehilfsmitteln
- Klärung von Kostenübernahmen
- Abrechnung mit Kranken- und Pflegekassen
- Anleitung und Unterstützung von Angehörigen
- Kooperation mit niedergelassenen Hausärzten, Fachärzten und Kliniken
- Kooperation mit Physio-/Ergotherapeuten sowie Logopäden nach individuellem Bedarf
- Pflegeüberleitung
- Entlassungsmanagement von der Klinik nach Hause
- 24 Stunden Rufbereitschaft
Unsere Klienten sind insbesondere Menschen mit:
- Lungenerkrankungen (z.B. COPD, Atemdepression)
- Respiratorische Insuffizienz, Ateminsuffizienz
- Krebserkrankungen
- Neurologischen Erkrankungen
- Querschnittslähmungen
- Schädel-Hirn-Verletzungen
- ALS (Amyotrophe Lateralsklerose)
- MS (Multiple Sklerose)
- Apallisches Syndrom
- Wachkoma
- Locked-in Syndrom
Behandlungspflege nach SGB V
- Injektionen
- Infusionen
- Wundverbände
- Medikamentengabe
- Blutdruck messen
- Blutzucker messen
- Kompressionsverbände
- Versorgung PEG + Port
- Versorgung/ Absaugen Trachealkanülen
- Außerklinische lntensivpflege & Heimbeatmung
- Entlassmanagement von der Klinik nach Hause
Grundpflege nach SGB XI
- Waschen
- Ankleiden
- Ernähren
- Mobilisieren
- Unterstützung bei der Alltagsgestaltung
- Organisation von Pflegehilfsmitteln
- Anleitung und Unterstützung von Angehörigen
- 24 Stunden Rufbereitschaft
- Abrechnung mit Kranken- und Pflegekassen